Verein zur Erhaltung der Hohnekirche e.V.


Wir, der Verein zur Erhaltung der Hohnekirche e. V., sind eine juristische Person, deren Struktur und Handeln das Vereinsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regelt. Die Ausgestaltung des Vereinsrechts obliegt der dem Verein vorgegebenen Satzung.

Die satzungsgemäße Aufgabe besteht darin, die Ev. Emmaus-Kirchengemeinde Soest bei der baulichen Unterhaltung der Kirche St. Maria zur Höhe und deren Inventar zu unterstützen.

Die unmittelbare Vereinsarbeit leistet ein ausschließlich ehrenamtlich tätiger Vorstand. Eine in der Satzung geregelte Personenzahl vertritt den Verein nach § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich. Der satzungsgemäß zugelassene größere Gesamtvorstand umfasst eine darüber hinausgehende Personenzahl als Beisitzer.

Den mittelbar Vereinsarbeit leistenden Mitgliedern obliegen die Beschlüsse über Vereinsangelegenheiten, die nicht vom Vorstand gefasst werden können.

Sämtliche den Verein tragenden Personen identifizieren sich mit dem ihnen zugedachten satzungsgemäßen Auftrag. Sie alle sind sich bewusst, dass dieser nicht leicht zu erfüllen ist, denn die Hohnekirche prägt nicht die Stadtsilhouette, wie es die anderen mittelalterlichen Soester Kirchen tun, und sie gleicht diesen nicht an Größe und architektonischer Wirkung. Sie schöpfen ihre Motivation aus dem Bewusstsein, dass „ihre Kirche“ eines der bedeutendsten spätromanischen Bauwerke im westfälischen Raum ist, weil ihr Baustil maßgeblich für viele Hallenkirchen wurde und sie berühmt ist sowohl durch die Wand- und Deckenmalereien als auch durch ihre Ausstattung mit einer Reihe von Kostbarkeiten, die sie zu einem „mittelalterlichen Schatzkästlein“ werden ließen, wie sie auch genannt wird.

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